Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der baden-württembergischen Finanzämter beginnen in diesen Tagen mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2020.
Bis zum 28. Februar eines jeden Jahres haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, die zur Bearbeitung der Steuererklärung benötigt werden, zu übermitteln.