Mit dem anonymen Hinweisgebersystem der Steuerverwaltung Baden-Württemberg können Sie den baden-württembergischen Finanzämtern diskret, sicher und anonym Anzeigen von Steuerstraftaten oder sonstigen Verfehlungen gegen Steuergesetze melden. Zudem besteht für Sie die Möglichkeit, über ein Postfach auch nach der Abgabe der Anzeige mit der zuständigen Steuerfahndungsstelle anonym zu kommunizieren.
Durch das Hinweisgebersystem stellen wir sicher, dass der Schutz Ihrer Anonymität sowie Ihrer Daten jederzeit sichergestellt ist! Dies gilt sowohl für die Hinweisabgabe, als auch bei einer eventuellen Kommunikation über das digitale Postfach.