Information: Ab dem 19. April 2022 entfallen die Zugangsregelungen (3G) in den Servicezentren der Finanzämter
Ab 19. April 2022 ist der Zutritt zu den Servicezentren der Finanzämter wieder ohne Nachweis möglich. Unverändert bleibt aber auch weiterhin, dass der Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz entsprechend den Anforderungen des Standards FFP2 (oder vergleichbar) und nur nach vorheriger Terminvereinbarung gestattet ist.