Mit dem 8. Steuerberatungsänderungsgesetz vom 08.04.2008 wurde die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung, die Zulassung zur Prüfung sowie die Befreiung von der Prüfung ab der Steuerberaterprüfung 2009 auf die Steuerberaterkammern übertragen.
In Baden-Württemberg haben die Steuerberaterkammern Nordbaden, Stuttgart und Südbaden zur Erfüllung dieser Aufgaben mit der Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg (Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart) eine gemeinsame Stelle der Steuerberaterkammern in Baden-Württemberg gemäß § 37 b Steuerberatungsgesetz errichtet.
Antragsvordrucke und Merkblätter über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung bzw. zur Eignungsprüfung, die Durchführung der Prüfung und die Befreiung von der Prüfung sowie weitere Informationen und Antragsvordrucke sind auf der Homepage der Steuerberaterprüfungsstelle abrufbar.
Für die Abnahme der Prüfung bleibt weiterhin der Prüfungsausschuss beim Finanzministerium Baden-Württemberg zuständig.