Die Landesoberkasse Baden-Württemberg ist zentrale Landes- und Gerichtskasse, sowie Amtskasse für alle Landesdienststellen ohne eigene Kasse. Sie führt für ca. 1.800 Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften, sonstige Dienststellen und Einrichtungen des Landes die Kassengeschäfte aus. Dabei handelt es sich um die Buchführung, den Zahlungsverkehr und das Mahnwesen einschließlich der Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privat-rechtlicher Forderungen. Die Landesoberkasse ist am Vollzug des Landeshaushalts bei allen Haushaltseinnahmen und Haushaltsausgaben beteiligt. Hinzu kommen die Abrechnungen mit dem Bund, den Gemeinden, Kirchen und nachgeordneten Kassen und Zahlstellen, sowie nach Abschluss der Kassenbücher die Erstellung der Oberrechnung als Gesamtrechnungsnachweis über alle Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres.
Im kassentechnischen Abrechnungsverkehr sind der Landesoberkasse
- Finanzkassen,
- Universitätskassen,
- Amtskassen,
- Zahlstellen sowie
- Zahlstellen besonderer Art angeschlossen.
Zusätzlich übernimmt sie die Kassengeschäfte für die baden-württembergischen bilanzierenden
Landeseinrichtungen, die den SAP Landesmaster bzw. SAP Hochschulmaster nutzen.
Die Landesoberkasse Baden-Württemberg hat Ihren Hauptsitz in Karlsruhe und eine Außenstelle in Metzingen.
Die Landesoberkasse bietet keine allgemeinen Sprechzeiten an. Nur in Ausnahmefällen, nach vorheriger Terminvereinbarung, ist eine persönliche Rücksprache mit einer Bearbeiterin oder einem Bearbeiter möglich. Bareinzahlungen sind bei der Landesoberkasse nicht möglich.
In jüngerer Vergangenheit wurden gefälschte Kostenrechnungen versandt, in denen auf tatsächliche Gerichtsverfahren
(insbesondere Restschuldbefreiungsverfahren und Vereinsregisterverfahren) Bezug genommen wurde.
Die angegebene internationale Kontonummer IBAN des Zahlungsempfängers lässt auf eine ausländische Bankverbindung
schließen. Auch in Rheinland Pfalz, Bayern und Hessen sind bereits gefälschte Kostenrechnungen aufgetaucht.
Die auf Kostenrechnungen der Justiz angegebene IBAN-Nummer sollte sorgfältig kontrolliert werden. Beginnt sie nicht mit DE als
Kennzeichnung für eine inländische Bankverbindung, kann das ein Hinweis auf eine Fälschung sein. Im Zweifel empfiehlt sich
eine Nachfrage bei der auf der Rechnung angegebenen, ausstellenden Behörde.
Die Landesoberkasse Baden-Württemberg ist Einheitskasse i. S. des § 79 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung sowie Gerichtskasse im Sinne der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. In diesen Funktionen erledigt sie ressortübergreifend für Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Schulen und sonstige Dienststellen und Einrichtungen des Landes den Zahlungsverkehr, die Buchführung, das Mahnwesen einschließlich Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen des Landes, ferner die Geschäfte einer Hinterlegungskasse i.S. der Hinterlegungsordnung und die Verwahrung von Wertgegenständen i.S. der Landeshaushaltsordnung.
Zuständigkeitsbereiche
- 01 - Landtag
- 02 - Staatsministerium
- 03 - Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration
- 04 - Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
- 06 - Ministerium für Finanzen
- 07 - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
- 08 - Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
- 09 - Ministerium für Soziales und Integration
- 10 - Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
- 11 - Rechnungshof
- 12 - Allgemeine Finanzverwaltung
- 13 - Ministerium für Verkehr
- 14 - Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
- 16 - Verfassungsgerichtshof
- Sondervermögen Allgemeiner Grundstock und Forstgrundstock
- Sonderrechnungen
- 05 - Ministerium der Justiz und für Europa sowie
- Werthinterlegungen für die Dienststellen des Einzelplans 05 (Ministerium der Justiz und für Europa)
- Prozesskostenhilfe
Welche Tätigkeiten werden in der Landesoberkasse Baden-Württemberg im Einzelnen ausgeübt?
In den verschiedenen Abteilungen der Landesoberkasse Baden-Württemberg sind qualifizierte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Beamtinnen/Beamte als Sachbearbeiterinnen/Sachbeabeiter, Teamleiterinnen/Teamleiter und Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter tätig. Einen kurzen Überblick über die Tätigkeitsstruktur erhalten Sie hier:
- Stabsstelle und Zahlungsrevision
Querschnittsaufgaben und Controllingtätigkeiten, die einen umfassenden Überblick über die Landesverwaltung im Allgemeinen sowie über das Kassenverfahren sowie die Arbeitsabläufe im Staatlichen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen im Besonderen erfordern.
- Allgemeine Dienste
Sachbearbeitung in den Bereichen Personal, Haushalt und Organisation.
- Automatisierte Datenverarbeitung
EDV-Sachbearbeitung (z.B. Datenbankverwaltung, Vordruckgestaltung, Pflege und Wartung von Programmen, Programmtests, Anwenderbetreuung, Datenbankauswertungen, Operating (z.B. Steuerung der Arbeitsabläufe, Fehlerprotokollbearbeitung, Stammdatenpflege).
- Buchführung
Prüfung und Buchung von Kassenanordnungen.
- Zahlungsverkehr
Gelddisposition und Kontenverwaltung, Tagesabschlüsse, Inlands- und Auslandszahlungen.
- Abrechnungen, Verwahrungen, Vorschüsse
Abrechnungsbearbeitung der Finanzkassen und sonstigen Amtskassen und Zahlstellen, Abstimmung der Betriebsmittelkonten der Landesbetriebe, Sonderabrechnung (z.B. Kirchensteuer, Wohngeld, BAfög), Aufklärung und Abwicklung nicht zuordenbarer Zahlungseingänge, Beratung der Dienststellen und Einzahler. Bearbeitung von Zinshinterlegungen und Zwangsversteigerungserlösen.
- Mahnung und Vollstreckung
Einziehung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen, Einziehung von Bußgeldern (Verkehrsordnungswidrigkeiten auf Bundesautobahnen).
- Kassengeschäfte für bilanzierende Landeseinrichtungen.
Bearbeitung des Zahlungsverkehrs, Aufklärung und Abwicklung nicht zuordenbarer Zahlungseingänge, Einziehung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen.
Kontakt
Die Landesoberkasse bietet keine allgemeinen Sprechzeiten an. Nur in Ausnahmefällen, nach vorheriger Terminvereinbarung, ist eine persönliche Rücksprache mit einer Bearbeiterin oder einem Bearbeiter möglich. Bareinzahlungen sind bei der Landesoberkasse nicht möglich.
Die Landesoberkasse bietet keine allgemeinen Sprechzeiten an. Nur in Ausnahmefällen, nach vorheriger Terminvereinbarung, ist eine persönliche Rücksprache mit einer Bearbeiterin oder einem Bearbeiter möglich. Bareinzahlungen sind bei der Landesoberkasse nicht möglich.