Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Steuerliche Erleichterungen für Hilfen an Flutopfer

Durch die Unwetter Mitte Juli dieses Jahres (insbesondere am 14. und 15.07.2021) sind in Teilen der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere von Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen) beträchtliche Schäden durch Hochwasser entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Baden-Württembergs können steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie Opfer der Flut in den betroffenen Bundesländern unterstützen. Die länderbezogenen Katastrophenerlasse gelten auch in Baden-Württemberg.

Bislang haben Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen aufgrund der Hochwasser im Juli 2021 einen Katastrophenerlass herausgegeben.

Die Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg finden Sie hier.

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