Im Rahmen der Grundsteuerreform erfolgen zur Ermittlung der Erhebungsdaten keine Vor-Ort-Termine.
Ihr Finanzamt tätigt auch keine entsprechenden telefonischen Anfragen. Im Rahmen der vom Statistischen Landesamt durchgeführten ZENSUS-Befragung erfolgen auch persönliche Befragungen vor Ort. Diese werden aber vorab schriftlich angekündigt.