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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe ist bemüht, seine Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
  • Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung - Mobile Umsetzung ist noch nicht komplett abgeschlossen
  • Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse 
  • Die Erklärung zu Barrierefreiheit ist in Deutscher Gebärdensprache nicht vorhanden.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.11.2021 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 13.06.2022 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Bitte beschreiben Sie genau auf welcher Seite Sie auf die Barriere gestoßen sind.

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Moltkestraße 50
76133 Karlsruhe
0721/926-0
poststelle@ofdka.bwl.de

Bei Rückfragen wenden wir uns an Sie.
Wir versuchen die Barriere zu beheben. Wenn wir diese nicht selbst beheben können, wird dies Zeit in Anspruch nehmen.

5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Oberfinanzdirektion Karlsruhe wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Oberfinanzdirektion Karlsruhe nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Frau Simone Fischer können Sie wie folgt erreichen:

poststelle@bfbmb.bwl.de

Weitere Kontaktdaten und Infos der Landes-Behindertenbeauftragten

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Sonstige Benutzungshinweise

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