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Steuerabteilung
Die Steuerabteilung gliedert sich in fünf Referate mit unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten. Sie beaufsichtigt und unterstützt die 65 Finanzämter des Landes bei der Festsetzung und Erhebung der Steuern.
Die Finanzämter verwalten insgesamt 12 verschiedene Steuern mit einem Aufkommen von ca. 88,9 Mrd. EUR im Jahr 2023.
Dabei handelt es sich um Bundessteuern (Steuern, die allein dem Bund zufließen, wie z. B. der Solidaritätszuschlag und die Versicherungssteuer), Landessteuern (Steuern, die allein dem Land zustehen, wie z. B. die Erbschaftsteuer) sowie Gemeinschaftsteuern (Steuern, die zwischen dem Bund, dem Land und zum Teil den Kommunen aufgeteilt werden, wie z. B. die Lohn- und Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer). Hinzu kommen die Kirchensteuern mit einem Aufkommen von 2,1 Mrd. Euro, das den Kirchen im Land zusteht.
Die immer umfangreichere und komplizierte Steuergesetzgebung führt zu einem wachsenden Informationsbedarf der Finanzämter, der Wirtschaft und der Steuerbürgerinnen und Steuerbürger. Aus diesem Grund erfüllt das Team der Steuerabteilung neben der Fachaufsicht über die Finanzämter eine unverzichtbare, weitgefächerte Service- und Informationsfunktion.