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Mitarbeiter (w/m/d)
Die Finanzämter Balingen, Böblingen, Calw, Freiburg-Stadt, Heilbronn, Karlsruhe-Durlach, Karlsruhe-Stadt, Konstanz, Leonberg,
Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim-Neckarstadt, Mannheim-Stadt, Mühlacker, Rastatt, Ravensburg, Stuttgart IV, Tauberbischofsheim, Ulm
und Wangen beabsichtigen zum 01. November 2024 die Einstellung je eines Mitarbeiters (w/m/d) mit der
regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 39,5 Stunden zur Verstärkung der örtlichen
Vollstreckungsstelle.
Die Vollstreckungsstellen sorgen dafür, dass fällige Steuern bezahlt werden. Als Mitglied des Vollstreckungsteams leisten Sie
einen wichtigen Beitrag zur Steuergerechtigkeit. Sie helfen dabei, die Staatseinnahmen zu sichern, die zur Daseinsvorsorge gebraucht werden
und allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.
Das Tätigkeitsprofil setzt sich u.a. aus den folgenden Aufgaben
zusammen:
- Ermittlung von Vermögenswerten und Vorbereitung der Vollstreckung
- Pfändung von Forderungen
- Zwangsmaßnahmen in das unbewegliche Vermögen
- Rückstandsunterbindende Maßnahmen wie z.B. Gewerbeuntersagungen
- Prüfung von Anträgen auf Vollstreckungsaufschub
- Maßnahmen nach der Insolvenzordnung
- Zusammenarbeit mit anderen Stellen des Finanzamtes in Einzelfällen/ Kommunikation mit Steuerbürgerinnen/Steuerbürgern,
Behörden und Gerichten
Sie bringen mit:
- Abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung als Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter,
Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter, Bankkauffrau/Bankkaufmann oder einem vergleichbaren Berufszweig
- Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln
- Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität
- Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
- schnelle Auffassungsgabe und gute Teamfähigkeit
- sicherer Umgang mit dem PC
Was wir Ihnen bieten:
- Tätigkeit in einem vielseitigen und abwechslungsreichen Aufgabenbereich
- Teamarbeit
- umfangreiche Schulungsmaßnahmen im Bildungszentrum der Oberfinanzdirektion Karlsruhe in Freiburg/Breisgau zur Vorbereitung auf
Ihre künftige Tätigkeit
- amtliche Unterbringung und Verpflegung während der fachtheoretischen Ausbildung praktische Einarbeitung im Finanzamt
- flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und Sicherheiten
Sie werden durch das Bildungszentrum der Oberfinanzdirektion Karlsruhe fachtheoretisch geschult und von dem jeweiligen Finanzamt
praktisch eingearbeitet.
Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet; nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung und
Bewährung im einschlägigen Arbeitsgebiet erfolgt anschließend die Übernahme in ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis.
Während der einjährigen Einarbeitungszeit erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 6 TV-L. Mit der Übernahme in das
unbefristete Arbeitsverhältnis erfolgt regelmäßig die Übertragung von Tätigkeiten die den Merkmalen der
Entgeltgruppe 8 TV-L entsprechen.
Die Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg fördert die berufliche Entwicklung von Frauen und Männern
gleichermaßen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. Der Arbeitsplatz ist auch für Teilzeitkräfte geeignet.
Unabhängig hiervon sind die Zeiten der fachtheoretischen Ausbildung an der Bildungsstätte in Freiburg zwingend in Vollzeit zu
absolvieren.
Das Land Baden-Württemberg ist außerdem weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu
fördern. Bewerbungen von geeigneten, schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3
SGB IX sind daher ebenfalls erwünscht.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn ja, richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung inkl.
- tabellarischem Lebenslauf,
- Kopien aller Abschlusszeugnisse und
- Nachweise der abgelegten Prüfungen und Fortbildungen und sämtlicher Arbeitszeugnisse
per E-Mail an die Geschäftsstellenleitung des jeweiligen Finanzamts (https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/) oder, mit Angabe des Wunsch-Finanzamts, an:
einstellung.tarif@ofdka.bwl.de.
Hinweis zum Datenschutz:
Zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten entsprechend Art. 88 Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 15
Landesdatenschutzgesetz und § 3 Abs. 6 TV-L zu Zwecken des Bewerberverfahrens verwendet.