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Veranlagungsstart für die Einkommensteuererklärungen 2022
In den baden-württembergischen Finanzämtern beginnt nun die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022.
Bis zum 28. Februar eines Jahres haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen regelmäßig Zeit, der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Beitragsdaten zur Altersvorsorge, Rentenbezugsmitteilungen oder Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.
Aufgrund des derzeit hohen Arbeitsaufkommens in den Finanzämtern und der nach dem Eingangsdatum chronologischen Abarbeitung der
Erklärungen ist mit
längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärungen endet für steuerlich nicht beratene Bürgerinnen und Bürger
in diesem Jahr am 2. Oktober, also etwa einen
Monat früher als im vergangenen Jahr. Nachdem die Frist während der Corona-Pandemie verlängert worden war, wird sie nun
schrittweise wieder nach vorne verlegt – jedes Jahr um einen Monat. Für steuerlich beratene Bürgerinnen und Bürger
endet die Abgabefrist am 31. Juli 2024.
Mittels elektronischer Abgabe der Steuererklärung können Bürgerinnen und Bürger selbst zu einer zügigen
Bearbeitung ihrer Erklärung beitragen, weil die Daten dem Finanzamt so direkt und digital zur Verfügung stehen. Zur papierlosen
Übermittlung der Steuererklärung kann anhand der Steueridentifikationsnummer
ein Benutzerkonto unter www.elster.de erstellt werden. Auf der Internetseite von ELSTER finden Sie hierzu eine
detaillierte Anleitung.
Bürgerinnen und Bürger, die den Service von „Mein ELSTER“ in Anspruch nehmen, können ihre Daten außerdem
aus dem Vorjahr übernehmen, die Möglichkeit der vorausgefüllten Steuererklärung nutzen, eine unverbindliche
Steuerberechnung durchführen und digitale Bescheide erhalten. Die elektronische Abgabe ermöglicht zudem, Hinweise und
Erläuterungen zu einzelnen Sachverhalten direkt in der Steuererklärung anzugeben. Dies erspart Nachfragen des Finanzamtes. Belege
werden nur im Bedarfsfall angefordert und sollen nicht mitgeschickt werden. Es genügt, diese für eventuelle Rückfragen
vorzuhalten.
Ferner steht seit kurzem die neue App MeinELSTER+ zur Verfügung. Die App MeinELSTER+
hilft dabei, Quittungen und Belege zur Steuererklärung während des Jahres zu sammeln und bereits den entsprechenden Feldern in
der Einkommensteuererklärung zuzuordnen. So wird die eigentliche Erstellung der Steuererklärung in Teilen
vereinfacht.
Für allgemeine Fragen zur Steuererklärung, wie beispielsweise zum Thema Steuererklärung und Energiepreispauschale
können Bürgerinnen und Bürger den Chatbot der baden-württembergischen Steuerverwaltung zur
Unterstützung nutzen. Der Chatbot ist ein virtueller Assistent zur Erklärung
steuerrechtlicher Themen.
Zusätzlich bietet die Steuerverwaltung Baden-Württemberg Erklärvideos zu unterschiedlichen steuerrechtlichen Themen an. Hier finden Sie zum Beispiel Videos zu energetischen Sanierungsmaßnahmen, Handwerkerkosten oder Lohnersatzleistungen. Das Angebot wird ständig erweitert.