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Studentische Aushilfen (w/m/d) für Tätigkeiten zur Umsetzung der Grundsteuerreform

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe sucht für die Finanzämter des Landes Baden-Württemberg ab sofort und zeitlich befristet studentische Aushilfen (w/m/d) für Tätigkeiten zur Umsetzung der Grundsteuerreform.

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,5 Stunden. Die Mindestbeschäftigungsdauer umfasst grundsätzlich drei Wochen.

Die Einstellung erfolgt in einem geringfügigen kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis befristet auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb des Kalenderjahrs.

Die/der Beschäftigte erhält ein Entgelt in Höhe des jeweiligen Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Bei Interesse wenden Sie sich bitte auf elektronischem Weg an Ihr örtliches Finanzamt, das Sie der Internetseite https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/ – „Finanzämter“ entnehmen können.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstellenleitung des jeweiligen Finanzamtes.

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