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Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2023 elektronisch möglich
Auch in diesem Jahr können Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Oktober ihren Lohnsteuer-Freibetrag für das kommende Jahr beantragen. Dabei handelt es sich um den sogenannten „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“.
Der Freibetrag wird vom Finanzamt als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) gespeichert und dem Arbeitgeber automatisch mitgeteilt. Er erhöht das monatliche Nettoeinkommen sofort. Außerdem kann der Freibetrag gleich für zwei Jahre beantragt werden.
„Ein Freibetrag lohnt sich vor allem bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die hohe Werbungskosten haben, wie z.B. Fahrtkosten bei Berufspendlerinnen und -pendlern.“, so Hans-Joachim Stephan, Leiter der Oberfinanzdirektion Karlsruhe.
Der Antrag kann auch elektronisch über Mein ELSTER gestellt werden. Eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt ist damit nicht mehr nötig.
„Mit Mein ELSTER steht ein zentrales, plattformunabhängiges, personalisiertes und barrierefreies Angebot zur Verfügung, mit dem Bürgerinnen und Bürger ihren Freibetrag bequem und papierlos beantragen können. Voraussetzung ist lediglich eine einmalige, kostenlose Registrierung unter www.elster.de“, so Stephan weiter.
Mein ELSTER kann noch mehr. Neben dem Lohnsteuer-Freibetrag kann u.a. auch der Steuerklassenwechsel elektronisch beantragt werden.
Darüber hinaus steht Bürgerinnen und Bürgern für allgemeine Fragen zur Steuererklärung der Chatbot der baden-württembergischen Steuerverwaltung zur Verfügung. Der Chatbot ist ein virtueller Assistent zur Erklärung steuerrechtlicher Themen.
Zusätzlich bietet die Steuerverwaltung Baden-Württemberg Erklärvideos zu unterschiedlichen
steuerrechtlichen Themen an. Das Angebot wird ständig erweitert.
Der Chatbot und die Erklärvideos stehen online auf der Startseite der Homepage der Oberfinanzdirektion Karlsruhe sowie der Finanzämter.