Jede öffentliche Stelle muss eine Erklärung zur Barriere-Freiheit auf ihrer Internet-Seite haben. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
- Städte und Gemeinden
- Polizei-Stationen
- Ämter und Behörden
Erklärung zu Barrierefreiheit
Es gibt Regeln für barrierefreie Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:
Wie barrierefrei eine Internet-Seite ist.
Eine Internet-Seite muss ein Video in Gebärden-Sprache haben.
Gebärden-Sprache sind Hand-Zeichen.
So können sich Menschen unterhalten, die nicht hören oder sprechen können.
Wir sind bemüht, diese Regeln umzusetzen.
Die Regeln sind heute noch nicht vollständig umgesetzt.
Heute ist der 13.06.2022.
Wir arbeiten daran, es besser zu machen.
Sie können uns helfen.
Eine Barriere melden
Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht verstehen?
Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht lesen oder hören?
Sie können unsere Internet-Seite schwer bedienen?
Dann sagen Sie uns das.
Wir helfen Ihnen.
Bitte schreiben Sie genau, was noch nicht richtig ist.
Dann versuchen wir, es richtig zu machen.
Schreiben Sie uns, wenn Ihnen etwas auffällt, was nicht den Regeln entspricht.
OFDFP-Barrierefreiheit@ofdka.bwl.de
Tel.-Nr.: 0721/926-2466
Bei Rückfragen wenden wir uns an Sie.
Die Durchsetzungs-Stelle
Wir haben 4 Wochen Zeit, auf Ihre Nachricht zu antworten.
Antworten wir Ihnen nicht?
Oder helfen wir Ihnen nicht?
Dann können Sie die Durchsetzungs-Stelle kontaktieren.
Bei der Durchsetzungs-Stelle gibt es die Behinderten-Beauftragte vom Land Baden-Württemberg.
Die Behinderten-Beauftragte hilft Menschen mit Behinderungen.
So erreichen Sie die Durchsetzungs-Stelle:
Tel.-Nr.: 0711/279-3360
Weitere Kontaktdaten und Infos der Landes-Behindertenbeauftragten