Koordinierungsgruppe Korruptionsbekämpfung
Die Landesregierung hat seit 1996 verstärkt Maßnahmen ergriffen, um die Verhütung und Bekämpfung von Korruption zu intensivieren. Aus diesem Anlass beschloss der Ministerrat bereits am 8.Oktober 1996 die Einrichtung der "Koordinierungsgruppe Korruptionsbekämpfung" - KGK - beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg.
Als ständiges Mitglied ist auch das Ministerium für Finanzen in der KGK vertreten.
Aufgabe und Zielsetzung der KGK ist, die Zusammenarbeit aller mit der Verhütung und Bekämpfung von Korruption befassten Behörden und Stellen im Interesse eines wirksamen Vorgehens gegen Korruption sicherzustellen und auszubauen.
Die Geschäftsstelle KGK ist wie folgt erreichbar:
Aufgaben der Koordinierungsgruppe Korruptionsbekämpfung
Aufgabe und Zielsetzung der KGK unter Leitung des LKA ist, die Zusammenarbeit aller mit der Verhütung und Bekämpfung von Korruption befassten Behörden und Stellen im Interesse eines wirksamen Vorgehens gegen Korruption sicherzustellen und auszubauen. Hierzu sollen in der Koordinierungsgruppe insbesondere
- Empfehlungen zur Verhütung von Korruption erarbeitet und aktualisiert, bereits ausgesprochenen Empfehlungen evaluiert,
- Möglichkeiten von behördenübergreifend besetzten Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung von Korruption unterstützt,
- Kontakte zur Leitung von Großprojekten in Baden-Württemberg hergestellt und über Maßnahmen zur Korruptionsprävention informiert,
- Behördenübergreifende Fortbildungsveranstaltungen und Dienstbesprechungen konzipiert, organisiert und entsprechendes Lehrmaterial zur Verfügung gestellt werden.
Auf der Internetseite der KGK sind unter dem nachfolgenden Link weitergehende Informationen enthalten:
Koordinierungsgruppe
Korruptionsbekämpfung
Der Vertrauensanwalt zur Korruptionsverhütung steht allen Bürgerinnen und Bürgern, Beschäftigten und Geschäftspartnern der Landesverwaltung als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung.
Diese unabhängige Anlaufstelle außerhalb der Verwaltung kann wegen möglicher korruptionsrelevanter Vorgänge kontaktiert werden.
Weitergehende Informationen zur Tätigkeit des Vertrauensanwalts
Michael Rohlfing, Zerrennerstraße 11, 75172 Pforzheim,
sind der Homepage der Kanzlei unter nachfolgendem Link zu entnehmen: Vertrauensanwalt Michael Rohlfing (Pforzheim).
Das Merkblatt
des Ministeriums für Finanzen (PDF) zur Einführung des Vertrauensanwalts beschreibt die Zielsetzung sowie die wesentlichen
Inhalte der Tätigkeit und enthält die Ansprechpartner im Ressort.
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg weist auf die Möglichkeit hin, einen anonymen Postkasten einzurichten. Näheres s. unter Polizei-bw sowie im Flyer des Landeskriminalamts unter: